26 Begriffe, die in Policen, Rechnungen und auf dieser Website vorkommen. Alphabetisch, in je drei Sätzen. Für die Zusammenhänge gibt es den Ratgeber.
- Abredeversicherung
- Verlängert die Unfallversicherung des bisherigen Arbeitgebers um bis zu sechs Monate, etwa bei einer Pause zwischen zwei Stellen oder einer längeren Reise. Muss vor Ablauf der 31 Tage nach dem letzten Arbeitstag abgeschlossen werden.
- Allgemeine Abteilung
- Die Spitalabteilung, die die Grundversicherung zahlt: Mehrbettzimmer, Behandlung durch das diensthabende Team, in einem Listenspital des Wohnkantons.
- Altersklasse
- Die drei Prämienstufen nach Alter: Kinder bis 18, junge Erwachsene von 19 bis 25, Erwachsene ab 26. Der Wechsel gilt jeweils ab dem 1. Januar nach dem Geburtstag.
- BAG, Bundesamt für Gesundheit
- Die Bundesbehörde, die jedes Jahr die Prämien aller Krankenkassen genehmigt und Ende September veröffentlicht. Die Prämien bei Klarsicht stammen direkt aus diesen amtlichen Daten.
- Franchise
- Der Betrag, den Sie pro Kalenderjahr selbst zahlen, bevor die Grundversicherung zu zahlen beginnt. Erwachsene wählen zwischen CHF 300 und 2'500, Kinder zwischen CHF 0 und 600. Je höher die Franchise, desto tiefer die Prämie.
- Gesundheitsprüfung
- Fragebogen der Gesellschaft vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung. In der Grundversicherung gibt es keine, dort gilt Aufnahmepflicht.
- Grundversicherung
- Die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG. Für alle Pflicht, bei jeder Kasse dieselben Leistungen, Aufnahmepflicht ohne Gesundheitsfragen. Unterschiedlich ist nur die Prämie.
- Halbprivat
- Spitalzusatzversicherung für das Zweibettzimmer mit freier Spital- und Arztwahl in der ganzen Schweiz.
- Hausarztmodell
- Versicherungsmodell, bei dem Sie bei jedem Gesundheitsproblem zuerst Ihren Hausarzt aufsuchen, der bei Bedarf weiterüberweist. Dafür gibt es einen Prämienrabatt.
- HMO
- Health Maintenance Organization: Versicherungsmodell, bei dem eine Gruppenpraxis Ihre erste Anlaufstelle ist. Meist der grösste Rabatt unter den alternativen Modellen.
- Karenzfrist
- Wartezeit nach dem Abschluss einer Zusatzversicherung, in der noch keine Leistungen bezahlt werden. Üblich bei Zahn- und Mutterschaftsversicherungen.
- Kostenbeteiligung
- Der Teil der Gesundheitskosten, den Sie selbst tragen: Franchise, Selbstbehalt und der Spitalbeitrag von CHF 15 pro Tag.
- KVG
- Krankenversicherungsgesetz. Regelt die Grundversicherung: Leistungen, Aufnahmepflicht, Prämien, Kündigungsfristen.
- Listenspital
- Ein Spital, das auf der Spitalliste eines Kantons steht und dessen Leistungen die Grundversicherung übernimmt. Die Kasse zahlt höchstens den Tarif des Wohnkantons.
- Ordentliche Franchise
- Die tiefste Franchise-Stufe: CHF 300 für Erwachsene, CHF 0 für Kinder. Wer sie im Standardmodell gewählt hat, kann zusätzlich per 30. Juni die Kasse wechseln.
- Prämienregion
- Unterteilung eines Kantons in bis zu drei Regionen mit unterschiedlichen Prämien, weil die Gesundheitskosten in Städten höher sind als auf dem Land. Massgebend ist die Wohngemeinde.
- Prämienverbilligung
- Beitrag des Kantons an die Prämie der Grundversicherung für Personen mit bescheidenem Einkommen. Wird direkt mit der Prämienrechnung verrechnet. Regeln und Fristen sind kantonal.
- Privat
- Spitalzusatzversicherung für das Einzelzimmer mit freier Spital- und Arztwahl, oft mit zusätzlichen Leistungen.
- Selbstbehalt
- Zehn Prozent der Kosten, die über der Franchise liegen, höchstens CHF 700 pro Jahr für Erwachsene und CHF 350 für Kinder. Gilt bei jeder Franchise gleich.
- Standardmodell
- Grundversicherung mit freier Arztwahl. Das teuerste Modell, auf das sich alle Rabatte der alternativen Modelle beziehen.
- Telmed
- Versicherungsmodell, bei dem Sie vor jedem Arztbesuch eine telefonische medizinische Beratung anrufen, die den Besuch freigibt.
- Unfalldeckung
- Der Einschluss von Unfällen in die Grundversicherung. Nötig für alle, die nicht über einen Arbeitgeber mit mindestens acht Wochenstunden unfallversichert sind.
- UVG
- Unfallversicherungsgesetz. Regelt die Unfallversicherung über den Arbeitgeber für Angestellte ab acht Stunden pro Woche, bei Berufs- und Nichtberufsunfällen.
- Vorbehalt
- Ausschluss bestimmter Leiden aus einer Zusatzversicherung nach der Gesundheitsprüfung, zeitlich begrenzt oder dauerhaft. In der Grundversicherung gibt es keine Vorbehalte.
- VVG
- Versicherungsvertragsgesetz. Regelt die Zusatzversicherungen: kein Aufnahmezwang, Gesundheitsprüfung, eigene Kündigungsfristen je Vertrag.
- Zusatzversicherung
- Freiwillige Versicherung nach VVG für alles, was die Grundversicherung nicht zahlt: Zahnarzt, Spitalabteilung, Alternativmedizin, Brille, Fitness, Ausland. Die Gesellschaft darf ablehnen, die Prämie gibt es nur per Offerte.